Heute kam das Schreiben vom Bauaufsichtsamt. Normalerweise wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren automatisch eine Baufreigabe nach drei Wochen erteilt, wenn es keine Einwände von der Baubehörde gibt. Mit diesem Schreiben hat man außerdem etwas schriftliches in der Hand, die erforderlichen weiteren Formulare (davon gibt es viele) werden mitgeschickt, und etwaige Hinweise zur Bauausführung werden mitgeteilt.
Aufgrund der falschen Grundwasserangaben im Baugrundgutachten wurde leider ein geprüfter Standsicherheitsnachweis gefordert. Das ist natürlich eine finanzielle Mehrbelastung, die so nicht auf dem Plan stand. Der Baugrundgutachter, Dr. Matthes ließ sich trotz klarer Sachlage nicht dazu bewegen, eine Korrektur seines Gutachtens nachzureichen. 🙁 Somit habe ich selber die Grundwassersituation anhand der Pegelangaben, die sehr gut aufbereitet auf dem interaktiven Stadtplan der Stad Dresden zu finden sind, dem Bauamt dargelegt. Zum Glück konnte auch dort alles soweit nachvollzogen werden, so dass die Forderung nicht mehr bestand. 🙂
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